
Gesetze im Internet
Das Bundesministerium der Justiz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden. Sie werden durch die Dokumentationsstelle im Bundesamt für Justiz fortlaufend konsolidiert.
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Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Asylverfahrensgesetz (AsylVfG)
Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU)
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht (StAR-VwV)
Beschäftigungsverfahrensordnung (BeschVerfV)
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Integration
Integrationskurse - was ist das?
Besonderheiten bei einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 5 AufenthG
Eine Berechtigung zur Teilnahme an
einem Integrationskurse besteht bei einer Aufenthaltserlaubnis nach §
44 Abs. 1 AufenthG.
Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis
nach § 25 Abs. 3 oder 4 AufenthG, können gemäß § 44a Abs. 1
Nr. 2, wenn Leistungen nach dem SBG II (ARGE)
bezogen werden und die Teilnahme am Integrationskurs in einer
Eingliederungsvereinbarung der ARGE vorgesehen ist, zur Teilnahme verpflichtet werden.
Eine Aufenthaltserlaubnis gemäß §
25 Abs.5 AufenthG stellt für viele Migranten eine besondere Problematik
dar, da es für diesen Aufenthaltstitel keine Berechtigung gibt.
Gemäß § 44 Abs. 4 AufenthG können jedoch Migranten mit dieser
Aufenthaltserlaubnis, im Rahmen verfügbarer Kursplätze, auf Antrag
zur Teilnahme zugelassen werden. Wenn die Aufenthaltserlaubnis weniger als ein
Jahr gültig ist, wird die Ausländerbehörde bezüglich einer
Aufenthaltsprognose angefragt. Fällt diese positiv aus und der Aulenthalt wird nach Ablauf verlängert, so ist eine
Zulassung ohne Kostenbefreiung wahrscheinlich. Eine
Kostenbefreiung muß mit einem Bescheid des Sozialamtes im Rahmen der Härtefallreglung beantragt werden. Um
Rückfragen durch das BAMF wegen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
vorzubeugen, sollte bei der Antragstellung erklärt werden, dass es
sich um kein laufendes Asylverfahren handelt.
Informationen zum Einbürgerungstest
SGB II (Arbeitslosengeld 2) - Gesetz und Formulare
Vermietererbescheinigung der ARGE Saarbruecken
SGB III (Arbeitsförderung)
SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung)
SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung)
SGB XII (Sozialhilfe)
Mietbescheinigung Regionalverband Saarbrücken
Ärztliche Bescheinigung zur Gewährung eines Mehrbedarfs an kostenaufwendiger Ernährung im Rahmen des SGB XII
Kindergeld
Rechtsgrundlage für die Gewährung von Kindergeld sind die §§ 31 f, 62 ff des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Kindergeldanspruch für Ausländer
Kinderzuschlag
Informationen zum Kinderzuschlag
Kinderbetreuung
Gesetz über die Sonn- und Feiertage im Saarland
Gesetz über die Sonn- und Feiertage im Saarland