Gesetze im Internet

Das Bundesministerium der Justiz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden. Sie werden durch die Dokumentationsstelle im Bundesamt für Justiz fortlaufend konsolidiert.

Gesetze und Verordnungen

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Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Asylverfahrensgesetz (AsylVfG)

Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU)

Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht (StAR-VwV)

Beschäftigungsverfahrensordnung (BeschVerfV)

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Integration

Integrationskurse - was ist das?

Integrationskursverordnung

Besonderheiten bei einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 5 AufenthG
Eine Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurse besteht bei einer Aufenthaltserlaubnis nach § 44 Abs. 1 AufenthG. Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 oder 4 AufenthG, können gemäß § 44a Abs. 1 Nr. 2, wenn Leistungen nach dem SBG II (ARGE) bezogen werden und die Teilnahme am Integrationskurs in einer Eingliederungsvereinbarung der ARGE vorgesehen ist, zur Teilnahme verpflichtet werden. Eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs.5 AufenthG stellt für viele Migranten eine besondere Problematik dar, da es für diesen Aufenthaltstitel keine Berechtigung gibt. Gemäß § 44 Abs. 4 AufenthG können jedoch Migranten mit dieser Aufenthaltserlaubnis, im Rahmen verfügbarer Kursplätze, auf Antrag zur Teilnahme zugelassen werden. Wenn die Aufenthaltserlaubnis weniger als ein Jahr gültig ist, wird die Ausländerbehörde bezüglich einer Aufenthaltsprognose angefragt. Fällt diese positiv aus und der Aulenthalt wird nach Ablauf verlängert, so ist eine Zulassung ohne Kostenbefreiung wahrscheinlich. Eine Kostenbefreiung muß mit einem Bescheid des Sozialamtes im Rahmen der Härtefallreglung beantragt werden. Um Rückfragen durch das BAMF wegen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) vorzubeugen, sollte bei der Antragstellung erklärt werden, dass es sich um kein laufendes Asylverfahren handelt.   

Willkommen in Deutschland!

Informationen zum Einbürgerungstest

SGB II (Arbeitslosengeld 2) - Gesetz und Formulare

SGBII

Alle Formulare

Berechnung Body Mass Index (BMI)

Ihr Gewicht: in KG (Bsp.: 75)
Ihre Körpergröße: in cm (Bsp.: 185)
Ihr Alter:
Amputation:
weitere Amputation?
- Auswertung -

(c) BMI-Rechner.biz | Body Mass Index

Vermietererbescheinigung der ARGE Saarbruecken

Download vermieterbescheinigung_arge_sbr.pdf - 37 kB

SGB III (Arbeitsförderung)

SGB III

Formulare

SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung)

SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung)

SGB XII (Sozialhilfe)

SGB XII (Sozialhilfe)

Mietbescheinigung Regionalverband Saarbrücken

Download mietbescheinigung_regionalverband_sb_1.pdf - 16 kB

Ärztliche Bescheinigung zur Gewährung eines Mehrbedarfs an kostenaufwendiger Ernährung im Rahmen des SGB XII

Download mehrbedarf_sgb_xii.pdf - 12 kB

Berechnung Body Mass Index (BMI)

Ihr Gewicht: in KG (Bsp.: 75)
Ihre Körpergröße: in cm (Bsp.: 185)
Ihr Alter:
Amputation:
weitere Amputation?
- Auswertung -

(c) BMI-Rechner.biz | Body Mass Index

Kindergeld

Rechtsgrundlage für die Gewährung von Kindergeld sind die §§ 31 f, 62 ff des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Informationen zum Kindergeld

Formulare

Kindergeldanspruch für Ausländer

Download kindergeldanspruch_fuer_auslaender.pdf - 76 kB

Kinderzuschlag

Informationen zum Kinderzuschlag

Formulare

Kinderbetreuung

Kinderbetreuung

Rechtsgrundlage § 16 SGB II

Gesetz über die Sonn- und Feiertage im Saarland

Gesetz über die Sonn- und Feiertage im Saarland

Download saarland_-_gesetz__ber_die_sonn-_und_feiertage.pdf - 21 kB