Internationaler Urkundenverkehr
Wer amtliche Urkunden eines fremden Staates in Deutschland vorlegen möchte – oder umgekehrt – sollte vorher wissen, unter welchen Voraussetzungen diese Dokumente anerkannt werden.

Hier finden Sie die notwendigen Informationen !

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Ausländerehesachen

Ausländische Mitbürger dürfen grundsätzlich eine Ehe nur eingehen, wenn sie ein Zeugnis der zuständigen Behörde ihres Heimatstaates darüber beigebracht haben, wonach der Eheschließung ein in den Gesetzen ihres Heimatstaates begründetes Ehehindernis nicht entgegensteht (§ 1309 Abs.1 BGB).

Da eine Vielzahl von Staaten diese Zeugnisse nicht ausstellen oder aber die Bescheinigungen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, bedürfen die Staatsangehörigen dieser Staaten zur Eheschließung einer Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses gemäß § 1309 Abs.2 BGB. Für diese Entscheidung sind die Präsidenten der Oberlandesgerichte zuständig.

Der Befreiungsantrag selbst wird von dem Standesbeamten bei der Anmeldung der Eheschließung entgegengenommen. Die Verlobten haben sich daher zunächst an das Standesamt ihres Wohnortes zu wenden.

Zur Vorbereitung des Antrags durch das Standesamt dient die Kölner Liste Online

Urkundenverkehr: Merkblätter

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Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen

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Konsulate, Botschaften und Informationen

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Gesundheit und Migration:

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HIV-Präsentation für den Schulunterricht 2009

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Sonstige

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Flaggen und animierte Flaggen aller afrikanischen Länder

Flaggen aller Länder

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Hilfreiche Links

Kostengüstig telefonieren (weltweit)

GEZ Gebührenbefreiung (Befreiungsantrag als pdf-Dokument)

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Afrikanische Musik

Download von Audio- und Viedeomusik aus Uganda

Connect Uganda

Travel Tips in Uganda